Besuchskonzept -stationär-
Stand: 01.03.2023
Die gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen haben sich geändert.
Zum 01.03.2023 entfallen alle Zutrittsbeschränkungen der stationären Einrichtung ebenso wie die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher.
Die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) bleibt für alle Besucher und Gäste zunächst bis zum Ende der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung (bis 07.04.2023) bestehen.
Neunkirchen, 01. März 2023